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   LAG Hamburg, 21.08.2014 - 7 Sa 27/14   

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LAG Hamburg, 21.08.2014 - 7 Sa 27/14 (https://dejure.org/2014,57214)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 21.08.2014 - 7 Sa 27/14 (https://dejure.org/2014,57214)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 21. August 2014 - 7 Sa 27/14 (https://dejure.org/2014,57214)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    Normvollzug des öffentlichen Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 799/09

    Urlaub - Schichtbetrieb - betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.08.2014 - 7 Sa 27/14
    Die Umrechnung ergibt sich dabei, wie bereits dargelegt, aus § 26 Abs. 1 TV-L. Es ist die Anzahl der Urlaubstage zu ermitteln, die zur gleichen Dauer eines zusammenhängenden gleichwertigen Urlaubs nötig ist (BAG, 15.3.2011, 9 AZR 799/09; vgl. auch LAG Mecklenburg-Vorpommern, 6.3.2007, 5 Sa 214/06; zit. nach iuris).

    Damit die Berechnungsmethode eine Gleichwertigkeit insbesondere der Urlaubsdauer sicherstellt, ist jahresbezogen die für den Arbeitnehmer mit abweichender Arbeitszeit maßgebliche Anzahl der Tage mit Arbeitspflicht mit der Anzahl der in der Fünf-Tage-Woche geltenden Anzahl der Arbeitstage zueinander ins Verhältnis zu setzen (BAG, 15.3.2011, a.a.O.).

    Sie verringern deshalb rechnerisch die Anzahl der in einem Jahr möglichen Tage mit Arbeitspflicht (vgl. BAG 09.09.2003, 9 AZR 468/02; 15.03.2011, 9 AZR 799/09; zit. nach iuris).

    Eine Gleichwertigkeit der Urlaubsdauer bei einer regelmäßigen 5-Tage-Woche (vgl. BAG, 15.3.2011, a.a.O.) ist damit gegeben, wobei es nicht darauf ankommt, dass Freischichttage die gleiche Funktion haben wie Urlaubstage.

  • BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 673/03

    Ausgleichszahlung und Übergangsregelung für arbeitnehmerähnliche Personen der

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.08.2014 - 7 Sa 27/14
    Er darf nur auf eine korrekte Anwendung der aktuell geltenden rechtlichen Regelungen vertrauen (BAG, 15.5.2012, 3 AZR 279/11, zit. nach iuris) und muss davon ausgehen, dass ihm sein Arbeitgeber (des öffentlichen Dienstes)nur die Leistungen gewähren will, zu denen dieser rechtlich verpflichtet ist (BAG, 16.1.2005, 10 AZR 108/05; 14.12.2004, 9 AZR 673/03; zit. nach iuris).

    Die Erklärung, übertarifliche Leistungen gewähren zu wollen, stellt die Ausnahme dar (BAG, 16.1.2005, 10 AZR 108/05; 14.12.2004, 9 AZR 673/03; zit. nach iuris).

  • BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 108/05

    Funktionszulage - Wegfall bei Aufgabe der Tätigkeit

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.08.2014 - 7 Sa 27/14
    Er darf nur auf eine korrekte Anwendung der aktuell geltenden rechtlichen Regelungen vertrauen (BAG, 15.5.2012, 3 AZR 279/11, zit. nach iuris) und muss davon ausgehen, dass ihm sein Arbeitgeber (des öffentlichen Dienstes)nur die Leistungen gewähren will, zu denen dieser rechtlich verpflichtet ist (BAG, 16.1.2005, 10 AZR 108/05; 14.12.2004, 9 AZR 673/03; zit. nach iuris).

    Die Erklärung, übertarifliche Leistungen gewähren zu wollen, stellt die Ausnahme dar (BAG, 16.1.2005, 10 AZR 108/05; 14.12.2004, 9 AZR 673/03; zit. nach iuris).

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 279/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.08.2014 - 7 Sa 27/14
    Er darf nur auf eine korrekte Anwendung der aktuell geltenden rechtlichen Regelungen vertrauen (BAG, 15.5.2012, 3 AZR 279/11, zit. nach iuris) und muss davon ausgehen, dass ihm sein Arbeitgeber (des öffentlichen Dienstes)nur die Leistungen gewähren will, zu denen dieser rechtlich verpflichtet ist (BAG, 16.1.2005, 10 AZR 108/05; 14.12.2004, 9 AZR 673/03; zit. nach iuris).

    Ohne besondere Anhaltspunkte darf der Arbeitnehmer auch bei langjähriger Gewährung von(überobligatorischen) Vergünstigungen nicht annehmen, eine betriebliche Übung sei Vertragsinhalt geworden und werde unabhängig von einer zugrunde liegenden normativen Regelung unbefristet beibehalten (st. Rspr. des BAG, 15.5.2012, 3 AZR 279/11; 29.9.2994, 5 AZR 528/03, m.w.N.; zit. nach iuris).

  • BAG, 08.05.2014 - 6 AZR 246/12

    Zurückbehaltungsrecht - Altmasseverbindlichkeit

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.08.2014 - 7 Sa 27/14
    Das Bestehen eines Feststellungsinteresses ist aber echte Prozessvoraussetzung nur für das stattgebende Urteil (BAG, 8.5.2014, 6 AZR 246/12; 24.9.2008, 6 AZR 76/07; zit. nach iuris).

    Bei Fehlen eines Feststellungsinteresses kann jedenfalls dann in der Sache entschieden werden, wenn auch eine in Betracht kommende Leistungsklage mangels Begründetheit des geltend gemachten Anspruchs abzuweisen wäre (BAG, 8.5.2014, a.a.O.) Das ist hier der Fall.

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.08.2014 - 7 Sa 27/14
    Das Bestehen eines Feststellungsinteresses ist aber echte Prozessvoraussetzung nur für das stattgebende Urteil (BAG, 8.5.2014, 6 AZR 246/12; 24.9.2008, 6 AZR 76/07; zit. nach iuris).
  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 528/03

    Betriebliche Übung - Einheitliche Vergütung in Berlin

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.08.2014 - 7 Sa 27/14
    Ohne besondere Anhaltspunkte darf der Arbeitnehmer auch bei langjähriger Gewährung von(überobligatorischen) Vergünstigungen nicht annehmen, eine betriebliche Übung sei Vertragsinhalt geworden und werde unabhängig von einer zugrunde liegenden normativen Regelung unbefristet beibehalten (st. Rspr. des BAG, 15.5.2012, 3 AZR 279/11; 29.9.2994, 5 AZR 528/03, m.w.N.; zit. nach iuris).
  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 277/02

    Feststellungsinteresse bei möglicher Leistungsklage

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.08.2014 - 7 Sa 27/14
    Das besondere Feststellungsinteresse nach dieser Vorschrift muss als Sachurteilsvoraussetzung in jeder Lage des Verfahrens gegeben sein und sein Vorliegen ist von Amts wegen zu prüfen (BAG, 5.6.2003, 6 AZR 277/02; zit. nach iuris).
  • BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 468/02

    Chemische Industrie - Urlaubsdauer bei Schichtarbeit

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.08.2014 - 7 Sa 27/14
    Sie verringern deshalb rechnerisch die Anzahl der in einem Jahr möglichen Tage mit Arbeitspflicht (vgl. BAG 09.09.2003, 9 AZR 468/02; 15.03.2011, 9 AZR 799/09; zit. nach iuris).
  • BAG, 06.03.1984 - 3 AZR 340/80

    Anspruch auf Zusatzurlaub

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.08.2014 - 7 Sa 27/14
    Dabei ist im Hinblick auf den öffentlichen Arbeitgeber zu beachten, dass er an Recht und Gesetz gebunden und gehalten ist, bei der Vereinbarung von Arbeitsverträgen die Bedingungen des Tarifrechts als Richtschnur zu beachten und demgemäß auch die Rechte des Arbeitnehmers nicht günstiger als tariflich auszugestalten (BAG, 6.3.1984, 3 AZR 340/80; zit. nach iuris).
  • ArbG Hamburg, 28.01.2014 - 25 Ca 335/13

    Urlaubsanspruch im öffentlichen Dienst: Im Zweifel Vorrang von tariflichen vor

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2007 - 5 Sa 214/06

    Zum Urlaubsanspruch bei Tätigkeit nach dem 8+1-Arbeitszeitmodell der Deutschen

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